Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemeines

Den Geschäftsbedingungen zwischen Lieferant und Besteller (Auftraggeber) liegen die nachstehenden Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen zu Grunde, sofern nicht andere Vereinbarungen schriftlich bestätigt werden. Allgemeine Einkaufsbedingungen des Bestellers verpflichten den Lieferanten nicht, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Die Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch für alle künftigen Aufträge des Bestellers, und zwar auch dann, wenn der Lieferant hierauf nicht in jedem einzelnen Falle Bezug nimmt. Bové + Oeldemann GmbH & Co. KG als Lieferant wird nachfolgend auch als Bové + Oeldemann benannt.


2.Ausführungsunterlagen

Bezüglich des Bestehens von Urheberrechten geht Bové + Oeldemann davon aus, dass unser Kunde im Besitz dieser Rechte ist. Werden durch die Ausführung des Auftrags Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt, haftet der Kunde hierfür im Verhältnis zu uns alleine; er hat uns von Ansprüchen Dritter freizustellen sowie bei uns anfallende notwendige Rechtsverfolgungskosten zu erstatten. Vom Kunden zu beschaffende Originale, Negative, Vorlagen und sonstige Unterlagen sind uns frei Haus zu liefern. Die Rücksendung erfolgt nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch und wird mit gewöhnlicher Post vorgenommen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich eine andere Versandart wünscht.

Für vom Auftraggeber eingesandte Druckvorlagen und Arbeitsmittel aller Art übernehmen wir im Fall des Untergangs oder Beschädigung keine Haftung, es sei denn, dass uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grob Fahrlässigkeit zu Last fallen oder wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich , nur virenfreie Datenträger und Daten an Bové + Oeldemann zu übergeben, von denen er zuvor Sicherungskopien angefertigt hat. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass jeder Datenträger oder Datensatz von uns zusätzlich mittels einer handelsüblichen Erkennungssoftware auf das Vorhandensein von Virenprogrammen überprüft wird. Weist ein Datenträger oder Datensatz Virenprogramme auf, so kann er nicht weiterverarbeitet werden. dadurch bedingte Verzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Sollten trotz dieser Vorsichtsmaßnahme ein Computervirus Schäden an unserer EDV bzw. den Datenbeständen verursachen, so ist der Übersender des Datenträgers für solche Schäden ersatzpflichtig.


3. Angebot und Preise

Alle Preisangaben in Angeboten, Prospekten und Katalogen sind freibleibend. Die angegebenen Preise sind Nettopreise (ohne gesetzliche MwSt.). Soweit nicht nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Werk ausschließlich Verpackung. Lieferzeitangaben sind unverbindlich. An Angeboten, Zeichnungen, Entwürfen usw. behält sich der Lieferant das Eigentumsund Urheberrecht vor. Die Angebote und Entwürfe usw. dürfen Dritten, insbesondere Wettbewerbern, nicht zugänglich gemacht und nicht zu Ausschreibungszwecken verwendet werden. Bei Nichtannahme des Angebotes
sind sie unverzüglich zurückzugeben.

Bei Lichtwerbeanlagen, welche einschließlich Montage angeboten werden, sind im Preis nicht enthalten: die niederspannungsseitige Installation, die Gerüststellung oder evtl. Hebezeuge, etwaige Leistungen anderer Gewerke wie z. B. Maurer-, Verputzer- oder Abdichtarbeiten sowie Lagerkosten.

Angebote gelten grundsätzlich nur unter dem Vorbehalt, dass die vorhandene Bausubstanz zur Aufnahme der geplanten, bzw. angebotenen Werbeanlage geeignet ist. Sollte dies nicht der Fall sein, so gehen die notwendigen Mehrarbeiten zu Lasten des Auftraggebers. Sollten wir auf Grund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anweisung gehalten sein, demontierte Teile zu entsorgen, so hat der Besteller die zusätzlichen Entsorgungskosten auch dann zu tragen, wenn dies im Vertrag nicht ausdrücklich ausgewiesen ist.

4. Bestellung und Auftragsbestätigung

Die Bestellung wird durch die Auftragsbestätigung des Lieferanten, der Fa. Bové + Oeldemann GmbH & Co. KG sowie der Deckungszusage durch den Warenkreditversicherer gegenüber Bové + Oeldemann, verbindlich. Etwaige Beanstandungen sind vom Besteller dem Lieferanten unverzüglich bekannt zu geben. Nachträgliche Veränderungen von Auftragsdaten sind unzulässig, insbesondere Veränderungen der Firmenstammdaten. Mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie vom Lieferanten schriftlich bestätigt sind.

Die angegebene Lieferzeit beginnt an dem Tage, an dem der Auftrag in allen Punkten einwandfrei geklärt ist. Dazu gehören auch die Leistungen der vereinbarten Anzahlung und die Erteilung der Genehmigung durch Behörden oder Dritte. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Lieferanten auch innerhalb des Verzuges die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Aus- und Einfuhrverbot, Rohund Brennstoffmangel, Feuer, Verkehrssperrung, Störungen der Betriebe oder des Transports und sonstige vom Lieferanten nicht zu vertretende Umstände gleich, die ihm die Lieferung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen, und zwar einerlei, ob sie bei dem Lieferanten, seinen Vorlieferanten oder einem ihrer Unterlieferanten eintreten.

Änderungen der Ausführung, die sich als technisch notwendig erweisen und unter Berücksichtigung der Interessen des Lieferanten für den Besteller zumutbar sind, bleiben vorbehalten. Die ültigkeit des Vertrages ist unabhängig von der Genehmigung durch Behörden oder Dritte. Deren Beschaffung ist Sache des Bestellers. Soweit die Genehmigung durch die Lieferanten beschafft wird, ist dieser Vertreter des Bestellers. Die Kosten und die Genehmigungsgebühren trägt in jedem Fall der Besteller.

Wird die Genehmigung endgültig versagt, kann der Lieferant die entstandenen Kosten zuzüglich 10 % der Auftragssumme verlangen. Dem nichtkaufmännischen Auftraggeber bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass der dem Lieferanten entstandene Schaden geringer ist. Notwendige Änderungen auch aufgrund behördlicher Auflagen gelten als Auftragserweiterung.

Bei Onlinebestellung gibt der Kunde durch Absenden der Bestellung eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb befindlichen Ware ab. Der Nutzer des Angebotes muss mindestens 18 Jahre alt sein. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt durch die Auslieferung der Ware oder eine ausdrückliche Annahmeerklärung.


5. Lieferung und Abnahme

Versand und Transport erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Kosten für eine evtl. Transportversicherung trägt der Besteller. Etwaige Transportschäden müssen unverzüglich durch Tatbestandsaufnahme gegenüber dem Transporteur festgestellt werden. Werden Lichtwerbeanlagen durch den Lieferanten montiert, ist der Besteller zur unverzüglichen Abnahme nach Beendigung der Montage verpflichtet. Bei Verhinderung hat der Besteller die Abnahme binnen 12 Werktagen durchzuführen (§ 12 Ziff.2VOB Teil B). Durch die nachträgliche Abnahme zusätzlich anfallende Kosten (z.B. Reisekosten) werden gesondert berechnet. Versand- oder montagefertig gemeldete Ware, die vom Besteller innerhalb von 5 Werktagen nicht abgerufen wird, wird auf Kosten und Gefahr des Bestellers eingelagert. Gleichzeitig erfolgt Rechnungsstellung. Evtl. erforderliche Fremdleistungen (s.o. Ziff.3) können vom Lieferanten auf Rechnung des Bestellers in Auftrag gegeben werden.

Bei Onlinebestellungen erfolgt die Lieferung frei Lager der Bové + Oeldemann Teillieferungen sind zulässig und gelten als eigenständige Lieferung, es sei denn, eine Teillieferung ist für den Kunden unzumutbar, in diesem Fall werden die durch eine Teillieferung entstehenden Mehrkosten nicht an den Kunden berechnet. Bové + Oeldemann bemüht sich stets die angegebenen Termine einzuhalten. Sofern Liefertermine nicht schriftlich oder per e-mail bestätigt worden sind, gelten sie als unverbindlich. Bei Lieferverzug kann der Kunde durch setzen einer Nachfrist von 2 Wochen nach Eingang der Nachfristsetzung bei Bové + Oeldemann vom Vertrag zurücktreten. Eine Nachfristsetzung gilt nicht für Fixgeschäfte oder das Interesse des Kunden an einer Nachfristsetzung aus zwingenden, gesetzlich unzulässigen Gründen wegfällt. Bei Lieferstörungen die nicht im Einwirkungsbereich von Bové + Oeldemann liegen (insbesondere aufgrund höherer Gewalt) und nicht schuldgaft von ihr verursacht wurden, ist Bové + Oeldemann berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern das Leistungshindernis nicht nur vorübergehender Natur ist, ohne das ein Schadensersatzpflicht eintritt. Während der Zeit des Hindernisses kommt Bové + Oeldemann nicht in Verzug. Der Kaufpreis wird im Falle eines Rücktritts erstattet.


6. Zahlungsbedingungen

Sofern nichts anderes vereinbart, ist je 1/3 des Preises bei Auftragserteilung und bei Montage- bzw. Lieferbereitschaft fällig. Der Rest bei Abnahme. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen berechnet; ferner sind sämtliche Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen. Aufrechnung und Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Bové + Oeldemann behält sich vor, Forderungen an Dritte zu verkaufen. Reisende, Vertreter, Monteure und Fahrer des Lieferanten sind nur dann berechtigt Zahlungen entgegenzunehmen, wenn sie eine entsprechende Vollmacht vorweisen. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die den Lieferanten nach dem jeweiligen Vertragsabschluß bekannt werden und die berechtigte Zweifel der Zahlungsfähigkeit des Bestellers aufkommen lassen, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen des Lieferanten einschließlich laufender Wechselverpflichtungen zur Folge. Der Lieferant ist in diesem Falle berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen.

Online-Bestellungen erfolgen ausschließlich auf Vorauszahlung des Rechnungsbetrages. Maßgeblich ist jeweils der Preis, der zum Zeitpunkt der Bestellung gültig ist. Mit der Aktualisierung der Internetseite von Bové + Oeldemann werden alle früheren Preise ungültig. Alle Versandkosten, wie Verpackung und Transportkosten, Transportversicherung und Zustellung erfolgen auf Kosten des Kunden. Alle Preise und Nebenkosten werden nach den bei Bové + Oeldemann zum Zeitpunkt der Bereitstellung und Aufgabe zum Versand angewendeten Preislisten berechnet. Entstehen Bové + Oeldemann aufgrund der Angabe einer falschen Lieferadresse oder eines falschen Adressaten zusätzlich Versandkosten, so sind diese Kosten von dem Kunden zu ersetzen, es sei denn, er hat die Falschangabe nicht zu vertreten. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Bové + Oeldemann unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur aus dem gleichen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.


7. Eigentumsvorbehalt

Alle Ware des Lieferanten bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, Eigentum des Lieferanten. Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorgehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung des Lieferanten. Der Besteller ist berechtigt, die Lieferung im ordentlichen Geschäftsverkehr weiterzuverkaufen.
Andere Verfügungen, insbesondere die Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind ihm nicht gestattet. Er ist verpflichtet, die Vorbehaltsware nur unter Eigentumsvorbehalt weiterzuveräußern,
und zwar mit der Maßgabe, dass die Kaufpreisforderung aus aus dem Weiterverkauf wie folgt auf den Lieferanten übergeht. Der Besteller tritt bereits jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten an den Lieferanten ab, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Es ist dem Besteller untersagt, mit seinem Abnehmer Abrede zu treffen, welche die Rechte des Lieferanten in irgendeiner Weise ausschließen oder beeinträchtigen. Der Besteller darf insbesondere keine keine Vereinbarung eingehen, welche die Vorausabtretung der Forderung an den Lieferanten zunichte macht oder beeinträchtigt.

Zur Einziehung der an den Lieferanten abgetretenen Forderungen bleibt der Besteller auch nach Abtretung ermächtigt, der Lieferant behält sich jedoch ausdrücklich die selbstständige Einziehung der Forderungen, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges des Bestellers, vor. Auf Verlangen des Lieferanten muss der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben machen, die dazugehörigen Unterlagen aushändigen und dem Schuldner die Abtretung mitteilen. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen, vom Lieferanten nicht verkauften Ware weiterveräußert, so gilt die Abtretung der Forderung in Höhe des Wertes dieser Miteigentumsanteile. Wird die Vorbehaltsweise vom Besteller zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages verwendet, so gelten für die Forderung aus diesem Vertrag die vorstehenden Bedingungen entsprechend Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für den Lieferanten als Hersteller, oder ohne ihn zu verpflichten.

Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen wird der Lieferant Eigentümer oder Miteigentümer des neuen Gegenstandes oder des vermischten der Forderung in Höhe des Wertes dieser Miteigentumsanteile . Wird die Vorbehaltsware vom Besteller eines Werk- oder Werklieferungsvertrages verwendet, so gelten für die Forderungen aus diesem Vertrag die vorstehenden Bedingungen entsprechend Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für den Lieferanten als Hersteller, oder ohne ihn zu verpflichten. Bei der Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen wird der Lieferant Eigentümer oder Miteigentümer des neuen Gegenstandes oder des vermischten Bestandes. Erlischt das Eigentum des Lieferanten durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Besteller bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an den Lieferanten und verwahrt sie unentgeltlich für ihn. Die so entstehenden Miteigentumsrechte gelten und verwahrt sie unentgeltlich für ihn. Die so entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Übersteigt der Wert der dem Lieferanten zustehenden Sicherung die Gesamtforderung gegen den Besteller um mehr als 25 %, so ist der Lieferant auf Verlangen zur Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet. Der Eigentumsvorbehalt des Lieferanten ist in der Weise bedingt, dass mit der vollen Bezahlung aller Forderungen ohne weiteres das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den Besteller übergeht und die abgetretenen Forderungen dem Besteller zustehen.



8. Mängelrüge und Haftungsfragen

Mängel der Ware sind dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen, und zwar spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware am Bestimmungsort. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Zeit nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung oder Benutzung, spätestens aber innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, schriftlich zu rügen. Bei berechtigter Mängelrüge ist der Lieferant zur Nachbesserung berechtigt. Lässt er eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Nachbesserung erneut nicht einwandfrei, so hat der Besteller ein Recht auf Zahlungsminderung oder sofern nicht eine Bauleistung Gegenstand der Gewährleistung ist auf Rückgängigmachung des Vertrages.

Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des voraussehbaren Schadens und auf den vereinbarten Preis. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Lieferanten seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Lieferant darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen: in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des vereinbarten Preises beschränkt. Handelsübliche Farbabweichungen und Materialtoleranzen stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Mängelrüge.



9. Gewährleistung

Soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, übernimmt der Lieferant, ausgenommen für Leuchtstofflampen, Glühlampen und Sicherungen, eine Garantie von 12 Monaten für Hochspannungsleuchtröhren unter Zugrundelegung einer durchschnittlichen Betriebsdauer von 10 Stunden täglich. Für Vorschaltgeräte, Schaltgeräte und sonstige elektrische Ausrüstung werden 6 Monate Garantie geleistet. Darüber hinaus leistet der Lieferant für von ihm gelieferte Anlagen 6 Monate Garantie für von ihm montierte Anlagen 12 Monate.

In allen Fällen müssen die entstandenen Schäden auf Fabrikations- oder Materialfehler beruhen. Im Gewährleistungsfall gehen Demontage und Montagekosten sowie Zusatzkosten für Hilfsmittel wie Arbeitsgerüste und Hubsteigerfahrzeuge zu Lasten des Bestellers. Die Gewährleistungspflicht ist ausgeschlossen, wenn in der beanstandeten Anlage nicht vom Lieferanten bezogene Betriebsgeräte oder Zubehör verwendet wurden oder wenn die gelieferten Anlagen von Dritten nicht vorschriftsmäßig eingebaut oder bei dem Besteller ordnungswidrig betrieben worden sind, außerdem , wenn ein vom Lieferant nicht autorisiertes Unternehmen Eingriff in die Anlage vornimmt.

Die Abtretung oder Verpfändung von dem Kunden gegenüber Bové + Oeldemann zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ausgeschlossen, sofern Bové + Oeldemann nicht schriftlich zustimmt. Zur Zustimmung ist Bové + Oeldemann nur verpflichtet, wenn der Kunde ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachweist. Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen, die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen oder Preislisten enthalten sind, haben rein informatorischen Charakter. Bové + Oeldemann übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben.

Hinsichtlich der Art und des Umfangs der Lieferung sind allein die in der Bestellung und der Auftragsbestätigung enthaltenen Angaben ausschlaggebend. Die bei Vertragsabschluss festgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar. Geringfügige technische Abweichungen (insbesondere Bildbeschnitt und Farblichkeit des Ausdrucks) der gelieferten Ware von den beworbenen Waren sind zulässig und stellen keinen Fehler dar, soweit sie sich im handelsüblichen Rahmen bewegen und der vertragsmäßige Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird.

Bilder, die beschnitten werden, können, wie im handelsüblichen Rahmen üblich, geringfügig, aber nicht wesentlich von den vorgegebenen Größen abweichen. Geringe, handelsübliche, farbliche Unterschiede im Ausdruck können auftreten, wenn der Monitor des Kunden anderweitig und nicht farbecht kalibriert ist. Schwarz / Weiss Ausdrucke können durch den Farbdruck einen geringen, handelsüblichen Farbstich enthalten. Reklamationen, Gutschriften, sowie Ersatzdrucke diesbezüglich sind ausgeschlossen, es sei denn, die Abweichung bewegt sich außerhalb des handelsüblichen Rahmens.

Die Verjährungsfrist für die Ansprüche aus Sachmängelhaftung beträgt 24 Monate. Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), so beträgt die Frist 12 Monate. Für Kaufleute gelten die Rechtsvorschriften, Untersuchungs- und Rügeverpflichtungen nach dem HGB. Bei Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher i.S.d. § 13 BGB über. Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur oder die sonst zur Ausführung bestimmte Person auf den Unternehmer über.


10. Haftungsbeschränkung

Bové + Oeldemann haftet mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) nur für Schäden, die auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn. Die Haftung ist gegenüber Verbrauchern außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten oder bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt.

Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn. Die Haftung ist gegenüber Unternehmern außer bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von Bové + Oeldemann auf die bei Vertragsschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn. Die Haftungsbegrenzung gilt sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Bové + Oeldemann.

Ansprüche für eine Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.


11. Wiederrufsbelehrung

Ist der Kunde Verbraucher (§ 13 BGB), hat er die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen die Bestellung zu widerrufen. Dieser Widerruf hat schriftlich, in Textform oder durch Rücksendung der Ware an Bové + Oeldemann zu erfolgen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Bové + Oeldemann GmbH & Co. KG, Boschstraße 15, 40880 Ratingen

Dieses Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die Bové + Oeldemann auf Grund der Spezifikationen eines Kunden angefertigt hat oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Mit der wirksamen Ausübung des Widerrufsrechts ist der Kunde zur Rücksendung der Ware verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versendet werden kann. Diese Rücksendung erfolgt auf Gefahr und Kosten von Bové + Oeldemann, soweit nicht die Bestellung einen Betrag von 40,- EUR unterschreitet. In diesem Fall hat der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen.

Die Sendungen sind zurückzusenden an: Bové + Oeldemann GmbH & Co. KG, Warenanlieferung Tor 2, Boschstraße 15, 40880 Ratingen.
Sobald Bové + Oeldemann die Ware zurückerhalten hat, wird umgehend die Gutschrift per Überweisung bzw. per Scheck veranlasst. Im Falle des Widerrufs des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Kunde hat die Möglichkeit, dies zu vermeiden, wenn er die Sache lediglich auf deren Verwendbarkeit und Tauglichkeit überprüft. Soweit vorstehend nichts anderes geregelt wird, haftet der Kunde darüber hinaus für jede Verschlechterung oder den Untergang der Sache.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstandklausel

Erfüllungsort ist der Sitz des Lieferanten. Gerichtsstand ist soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz des Lieferanten. Für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Bestellers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, soweit für den Fall, dass der Auftraggeber nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes vorliegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Lieferanten vereinbart.


Bové + Oeldemann GmbH & Co. KG, Stand 04/2011